Gewerkschaftschronik
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 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
01.07.1974 Pratteln
Firestone AG
Gewerkschaftliche Rundschau
Personen

Illustrationen
Mitbestimmung
Streik
Volltext
Im Räderwerk der Firestone. In diesem Bericht möchten wir versuchen, die geschichtliche Entwicklung „vom Herr-im-Hause-Standpunkt bis zur Mitbestimmung“ in zeitlichen Abschnitten wiederzugeben und aufzuzeigen. Ende 1957 versuchten einige aktive Kollegen unseren Betrieb gewerkschaftlich zu organisieren. Die Gegenaktion der Firma liess nicht lange auf sich warten. Anfangs 1958 erhielten 20 Kollegen die Kündigung und weitere Kündigungen wurden in Aussicht gestellt. Am darauf folgenden Sonntagnachmittag beschloss eine Versammlung, dass aus Protest gegen diese Entlassungen die Arbeit am Montagmorgen nicht aufgenommen werden solle. Am 20. Januar 1958 standen in der Firma Firestone alle Räder still. Die Streikversammlung stellte an die Geschäftsleitung folgende drei unabdingbare Forderungen: 1. Rückzug der vorgenommenen Entlassungen. 2. Anerkennung der Gewerkschaft als Interessenvertreter der Arbeitnehmer der Firestone. 3. Bereitschaft der Firmenleitung mit der Gewerkschaft einen Kollektivarbeitsvertrag abzuschliessen. Im Mai 1958 wurde der erste Kollektivarbeitsvertrag unserer Firma abgeschlossen. Der Vertrag brachte der Arbeiterschaft: (…). Ausschuss der Arbeiterkommission Firestone.
Gewerkschaftliche Rundschau, Heft 6-7, Juni-Juli 1974.
Gewerkschaftliche Rundschau > Firestone. Mitbestimmung. Rundschau Juni-Juli 1974.
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01.05.1971 Pratteln
Firestone AG
Gewerkschaftliche Rundschau

Arbeiterkommission
Firestone AG
Personalkommission
Reglement
Volltext
Arbeiterkommissions-Reglement der „Firestone“. In der Schweiz gibt es seit langem Arbeiterkommissionen. Im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung der Arbeitnehmer - im weitesten Sinne verstanden - sind diese Arbeiterkommissionen (sie werden auch Betriebs- oder Personalkommissionen genannt) von zentraler Bedeutung. Die „Gewerkschaftliche Rundschau“ glaubt ein verbreitetes Informationsbedürfnis zu befriedigen, wenn sie ein modernes Reglement einer gut funktionierenden Arbeiterkommission publiziert. Es handelt sich in diesem Fall um das aus dem Jahre 1967 stammende „Reglement betreffend die Arbeiterkommission“ der „Fabrik für Firestone Produkte AG“. Die Redaktion. Die Arbeiterkommission vertritt die Interessen aller dem Kollektivarbeitsvertrag unterstehenden Mitarbeiter gegenüber den Vorgesetzten und gegenüber der Geschäftsleitung. Sie handelt aus eigener Initiative oder auf Wunsch der von ihr vertretenen Mitarbeiter. Sie bemüht sich, gemeinsam mit den Vorgesetzten Lösungen zu den tagtäglich auftauchenden Problemen aus den unter Artikel 3 genannten Bereichen zu finden. Sie arbeitet zusammen mit der Geschäftsleitung an der Abklärung und Lösung von grundlegenden Problemen, welche sich auf das Arbeitsverhältnis und die Arbeitsbedingungen der von ihr vertretenen Mitarbeiter beziehen. Die Mitglieder der Arbeiterkommission bemühen sich, ihren Kollegen in jeder Beziehung Vorbilder zu sein. (…).
Gewerkschaftliche Rundschau, Heft 5, Mai 1971.
Gewerkschaftliche Rundschau > Firestone. Arbeiterkommission. Rundschau, Mai 1971.
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